- Verjährungsunterbrechung
- Durch die Pfandbestellung wird die Verjährung unterbrochen [vgl. OR 135 Ziffer 1], bewirkt doch der Abschluss eines Pfandvertrages die Anerkennung der Forderung
- Pfandverwertung trotz Verjährung
- Die Verjährung der Pfandforderung hindert den Pfandgläubiger nicht an der Geltendmachung des Pfandrechts [vgl. OR 140]